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Reisebedingungen der Einzelfirma Björn Kuiper, Hardtours

Reisebedingungen der Einzelfirma Björn Kuiper, Hardtours

Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Einzelfirma Björn Kuiper, Hardtours, nachfolgend „Hardtours“ und „HT“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

  1. 1. Stellung von HT bei vermittelten Leistungen
    1. 1.1. Soweit in der Reiseausschreibung einzelne Reiseleistungen nicht ausdrücklich als Bestandteil der von HT angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen sind, bietet HT diese nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.
    2. 1.2. Soweit HT neben der Einzelleistung zusätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (wie z.B. Tickets) vermittelt und diese Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von HT selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat HTlediglich die Stellung eines Vermittlers.
    3. 1.3. HT hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von HT vorliegen.
    4. 1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von HT als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und gegebenenfalls Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von HT) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist HT im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über die Einzelleistung. HT haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen.
    5. 1.5. Eine etwaige Haftung von HT aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
    6. 1.6. Die Vermittlerstellung verpflichtet HT insbesondere:
      a) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung auf die Vermittlerstellung von HT unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen.
      b) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis der Pauschalreise auszuweisen.
      c) Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entsprechende Buchungsbestätigung zu erteilen, in welcher der Preis der vermittelten Leistung gesondertausgewiesen ist.
    7. 1.7. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von HT aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.
  2. 2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
    1. 2.1. Für alle Buchungswege gilt:
      a) Grundlage des Angebots von HT und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von HT für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
      b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von HT vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von HT vor, an das HT für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit HT bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist HT die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
      c) Die von HT gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen denParteien ausdrücklich vereinbart ist.
      d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    2. 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt, gilt:
      a) Mit der Buchung bietet der Kunde HT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 3 Werktage gebunden.
      b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch HT zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird HT dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb vonGeschäftsräumen erfolgte.
    3. 2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet,App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
      a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von HT erläutert
      b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
      c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
      d) Soweit der Vertragstext von HT im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
      e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde HT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 3 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
      f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
      g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. HT ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
      h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von HT beim Kunden zu Stande.
      i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohnedass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. HT wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
    4. 2.4. HT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs.7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und§ 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungennach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden;im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
  3. 3. Bezahlung
    1. 3.1. HT und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 7 Tage vorReisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
    2. 3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl HT zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist HT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten undden Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu belasten.
  4. 4. Änderung/Festlegung von Abfahrtzeiten; Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis
    1. 4.1. Die genaue Abreisezeit wird Ihnen mit den letzten Informationen einige Tage vor der geplanten Reise mitgeteilt, spätestens jedoch 3 Tage vor Fahrtbeginn. Falls sich Änderungen an den Abfahrtszeiten ergeben, beispielsweise durch zusätzliche Haltestellen auf der Route, zusätzliche Lenk- und Ruhezeiten der Busfahrer oder alternative Routenplanung kann es grundsätzlich zu Abweichungen von +/- 2 Stunden gegenüber der zunächst angegebenen ungefähren Abfahrtszeit kommen. Wenn keine ungefähren Abfahrtszeiten in der Buchungsmaske angegeben sind, können Sie uns jederzeit schriftlich nach ungefähren Zeiten anfragen. Die Abfahrtzeiten sind immer so großzügig berechnet, dass in der Regel ein rechtzeitiges Eintreffen am Veranstaltungsort mit einem ausreichenden Zeitpuffer unterwegs zu Grunde liegt. Eine kostenlose Stornierung aufgrund dieser Gegebenheiten ist ausgeschlossen. Es gelten die Stornierungsbedingungen gem. Ziff. 6.
    2. 4.2. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von HT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind HT vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
    3. 4.3. HT ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
    4. 4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber HT den Rücktritt vom Pau- schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
    5. 4.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte HT für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
  5. 5. Preiserhöhung; Preissenkung
    1. 5.1. HT behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zuerhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
      a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
      b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
    2. 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern HT den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
    3. 5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
      a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 5.1.a) kann HT den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
      - Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann HT vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. - Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von HT anteilig geforderten erhöhten Kosten für Triebstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebende Erhöhungsbetrag kann HT vom Kunden verlangen.
      b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
      c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 5.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für HT verteuert hat.
    4. 5.4. HT ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für HT führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von HT zu erstatten. HT darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die HT tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. HT hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
    5. 5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
    6. 5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HT gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von HT gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber HT den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
  6. 6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
    1. 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber HT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
    2. 6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der Kunde die Reise nicht an, so verliert HT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann HT eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von HT zu vertreten ist. HT kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
    3. 6.3. HT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
      a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 5 % des Reisepreises
      b) vom 29. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
      c) vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
      d) vom 14. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
      e) ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises
      f) bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
    4. 6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, HT nachzuweisen, dass HT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von HT geforderte Entschädigungspauschale.
    5. 6.5. Eine Entschädigungspauschale gemäß Ziffer 6.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit HT nachweist, dass HT wesentlichhöhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 6.3. In diesem Fall ist HT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
    6. 6.6. Ist HT infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651 h Abs. 5 BGB unberührt.
    7. 6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von HT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie HT 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
    8. 6.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
  7. 7. Umbuchungen
    1. 7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil HT keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann HT bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt dasUmbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 bis zu € 20,- pro betroffenen Reisenden.
    2. 7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
  8. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
    1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung HT bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichenBestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. HT wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn essich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
  9. 9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
    1. 9.1. HT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
      a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von HT beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
      b) HT hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
      c) HT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
      d) Ein Rücktritt von HT später als 10 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
    2. 9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 6.6 gilt entsprechend.
  10. 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
    1. 10.1. HT kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von HT nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von HT beruht.
    2. 10.2. Kündigt HT, so behält HT den Anspruch auf den Reisepreis; HT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
  11. 11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
    1. 11.1. Reiseunterlagen
      Der Kunde hat HT oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von HT mitgeteilten Frist erhält.
    2. 11.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
      a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
      b) Soweit HT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
      c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von HT vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von HT vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an HT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von HT zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von HT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ortwird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
      d) Der Vertreter von HT ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
    3. 11.3. Fristsetzung vor Kündigung
      Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde HT zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von HT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
    4. 11.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
      a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und HT können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
      b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich HT, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
    5. 11.5. Gepäcktransport im Reisebus
      HT übernimmt keine Verpflichtung zur Beaufsichtigung von Gegenständen, die von Fahrgästen im Fahrgastraum des Fahrzeugs oder im Gepäckraum zurückgelassen werden. Ebenso obliegt es HT nicht, das Gepäck beim Be- und Entladen an Haltestellen zu überwachen. Diese Regelung berührt nicht die Ansprüche von HT und seinen Fahrgästen im Falle von Pflichtverletzungen seitens HT oder des Fahrers in Bezug auf das ordnungsgemäße Verstauen und Verschließen des Busses und der Gepäckfächer sowie eventuelle technische Mängel des Busses.
  12. 12. Beschränkung der Haftung
    1. 12.1. Die vertragliche Haftung von HT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
    2. 12.2. HT haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von HT sind und im Übrigen die Vorgaben der §§ 651b,651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.
    3. 12.3. In Bezug auf die Gepäckbeförderung im Gepäckabteil des Reisebusses gem. Ziffer 11.5. ist die Haftung für von HT schuldhaft verursachten Sachschäden je befördertem Gepäckstück auf 1.000,- € beschränkt, sofern der Sachschaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HT beruht.
    4. 12.4. HT haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden dieVerletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von HT ursächlich geworden ist.
  13. 13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
    1. Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber HT geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
  14. 14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    1. 14.1. HT informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU- Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder späte4stens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
    2. 14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist HT verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald HT weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird HT den Kunden informieren.
    3. 14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird HT den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
    4. 14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von HT oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von HT einzusehen.
  15. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    1. 15.1. HT wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
    2. 15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn HT nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
    3. 15.3. HT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde HT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass HT eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
  16. 16. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
    1. 16.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
    2. 16.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
    3. 16.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.
  17. 17. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung
    1. 17.1. HT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass HT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für HT verpflichtend würde, informiert HT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. HT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
    2. 17.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und HT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können HT ausschließlich am Sitz von HT verklagen.
    3. 17.3. Für Klagen von HT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltim Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von HT vereinbart.

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Reiseveranstalter ist:
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